von Philipp Sonntag | Schriftsteller
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Gläserne Verwaltung

Philipp Sonntag: Transparenz der Verantwortung in Behörden.
In: Tagungsband 22C3 - Private Investigations, 22nd Chaos Communication Congress, bcc Berliner Congress Center, December 27th to 30th, 2005; Beitrag am 29. Dez. 2005

Es entspricht einer natürlichen Tendenz jeglicher Bürokratie und Verwaltung, sich Zugriff zu verschaffen. Resultat ist ein aktuell wachsendes Misstrauen zwischen Staat und Bürgern. Um dieses aufzulösen muss Transparenz an der richtigen Stelle etabliert werden. Der Bürger bekommt zu hören: „Wer nichts zu verbergen hat, der hält seine Daten nicht zurück.“ Aber genau den Staatsdienern, die mit diesem Argument kommen, misstraut der Bürger aus schlechter Erfahrung, weil eben gerade einige dieser plakativ Angepassten dazu neigen, sich intolerant gegenüber unangepassten Minderheiten zu verhalten.
Für nachhaltige Akzeptanz von Behörden gibt es eine juristisch klare, dem Stand der Technik entsprechende und politisch bereits im Jahr 2000 gut begründbare Lösung, nämlich dem „gläsernen Bürger“ eine „gläserne Verwaltung“ zur Seite zu stellen:

Transparenz der Verantwortung in Behörden:

  • Es dürfen Daten erhoben werden, für die es eine vernünftige, einigermaßen plausible Begründung und eine gesetzliche Regelung gibt – das ist für praktische Zwecke wie z.B. Katastrophenschutz zumeist gut argumentierbar
  • Ebenso dürfen die Daten für begründete Zwecke weitergegeben, verarbeitet und verwendet werden
  • Neu: Bei jeder Erhebung, Weitergabe, Verarbeitung und Verwendung muss bei jedem Datensatz zweifelsfrei mit notiert werden: Wofür? Warum (kurze sachliche Begründung)? Wer (praktische Durchführung ebenso wie entschei-dende Verantwortung)? Wo? Wann? Aufbewahrung?

Das heißt nicht, dass man möglichst viele Daten laufend erfassen und humorlos nutzen soll. So wird der breit gespeicherte genetische Fingerabdruck selten bei Straftaten gebraucht (sagte schon Burkhard Hirsch, Tagesspiegel 5. Nov. 2005, S. 5).

Für sinnvolle Daten und deren Nutzung muss laufend erneut Transparenz technisch hergestellt und demokratisch abgestimmt werden. Hingegen hat der Unfug, Vaterschaft genetisch nachzuforschen, in vielen Familien Unheil angerichtet.

Eine stark eingeschränkte, teils bereits 2008 übliche Definition ist: Die "gläserne Verwaltung" soll, so das Ziel der Gesetzgeber, den Einwohnern des Landes mehr Vertrauen in die Arbeit der Verwaltungen geben. Hiermit ist nur eine grobe Übersichtlichkeit der Behörden gemeint, die jederzeit willkommen ist, aber das eigentliche Problem nicht löst.

Es hilft wenig, den gesellschaftlichen Nutzen von Datenzugriffen generell zu leugnen. Beispielsweise wäre für den Katastrophenschutz, auch noch in der Anfangszeit von Klimakatastrophen, ein weitgehender Zugriff auf eine breite Palette von Daten praktisch hilfreich. Diese Aussage gilt bis in die persönlichen Daten des Einzelnen hinein, wenn für ihn – z. B. nach einem Unfall, einem Terror-Anschlag oder einer Katastrophe – durch eine reichhaltige Gesundheitskarte medizinische Daten präzise und rasch verfügbar wären. Dieselbe oder eine ähnliche Karte könnte dem Besitzer rasche Abfertigung bei Kontrollen am Flughafen garantieren.

Neu in der Geschichte der Menschheit ist, dass ein Bürokrat nun von der ganzen Tendenz seiner Absicht her nicht auf der für ihn sicheren Seite wäre, wenn er übereifrig gegen den Bürger vorgeht, indem er „kostensparend für den Staat“ dessen Anträge ablehnt oder allzu viele Formulare verlangt. Er wird sich nicht mehr übermäßig und einseitig absichern. Zum ersten Mal wird er vernünftig abwägen, weil er und auch seine Vorgesetzten gleichviel Ärger entweder von Bürgern oder Regierung bekommen, wenn sie eine Willkür hineinbringen.

Ergänzung:

Heiß diskutiert wurde zum Thema mein Vortrag: „Transparenz der Verantwortung in Behörden“ auf dem "22nd Chaos Communication Congress" (22C3), im Dezember 2005 in Berlin. Die kurze Zusammenfassung von dort:
Die gläserne Verwaltung bedeutet: Immer wenn Behörden und sonstige Akteure Daten erheben, weiterleiten, verarbeiten, speichern und nutzen, müssen jeweils zugleich mit erfasst werden: Die verantwortliche Person und die Umstände, insbesondere die Begründung warum es gemacht wird. Dann hat jeder Datensatz seine Entstehensgeschichte bis zu allen Ursprüngen und mit allen Verantwortlichen dabei. Es liegt in der Natur der Informationstechnik, dass dies technisch leicht machbar ist und der Aufwand wäre überschaubar gering. Dann würde jeder Verantwortliche mit Sorgfalt abwägen, ob seine Aktion sinnvoll und zulässig ist, oder nicht. Auch ein Versäumnis wäre ein Fehler. Bestraft werden sollen nicht die strittigen Ermessensentscheidungen, sondern die klaren Verstöße.



@ Philipp Sonntag 2024
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