in irritatione pro institutione
In Institutionen wird bei jeglicher Verwirrung, „in irritatione", ein Reflex ausgelöst, jegliche Anträge, Ansinnen, Bittsteller abzulehnen. Ein Verwalter, ein Bürokrat, ein Angestellter einer Institution, ein jeglicher Beamter wird tendenziell konservativ sein und bleiben. Juristen kennen einen ähnlichen Reflex schon lange bei „in dubio pro reo". Ihnen fällt daher jegliches „in irritatione pro institutione" ganz leicht. Bei „in dubio pro reo" versuchen sie noch, Missbrauch aufzudecken. Bei „in irritatione pro institutione" fällt ihnen das gar nicht erst ein.
Es ist keineswegs so, dass alle Verwalter, Beamte usw. eine bösartige Verantwortungslosigkeit an den Tag legen, sie werden jedoch von den politischen Vorgaben geprägt.
Der Reflex, die eigene Gruppe zu verteidigen, ist natürlich. In der Natur sichern viele Lebewesen nur über eine eigene Gruppe die eigene Existenz. In der menschlichen Gesellschaft gibt es im Ansatz zweifelhafte, strukturell egomanische Gruppen. Der Reflex, sie trotzdem zu verteidigen, sei es nun mit Fouls beim Sport, mit Einseitigkeit in Gutachten, mit Ideologie im Wahlkampf ist stark – sogar umso stärker, je mehr man selbst bedrängt, irritiert wird. Das gilt strukturell gleichermaßen für Behörden, insbesondere in Angelegenheiten, bei denen sie selbst kaum einen Gegenangriff befürchten müssen. Der Reflex kann sogar für ausgesprochen freundliche, im Selbstverständnis wohlwollende Sachbearbeiter gelten.
Ein Reflex kann hinterfragt werden.
Im römischen Recht bedeutete In dubio pro reo
„im Zweifel für den Angeklagten" – gegen alle Reflexe einer Vorverurteilung eines Verdächtigten.
Genau das geschieht bei „in irritatione pro institutione" nicht. Der Bittsteller ist nicht mal angeklagt, dennoch wird ein Verwaltungsbeamter kaum je von seinem Vorsitzenden gerügt werden, wenn er Zahlungen verringert oder verweigert. Kafkaesk wird es, wenn mittelmäßig bezahlte Sachbearbeiter mit sicherem Job, von hoch bezahlten Politikern gesetzlich in Szene gesetzt, den Armen eine Sozialhilfe humorlos begrenzen.
Würde etwa jemand den Beamtenstatus in Frage stellen, so wäre das Bundesverfassungsgericht mit seinen Beamten a priori wegen Befangenheit ungeeignet, diese Frage zu bearbeiten. Die etablierte Wissenschaft kann jederzeit ansatzlos benutzt werden, um solche Sackgassen mit Gutachten zu zementieren. Nur eine Soziologie mit Kafka könnte helfen, allmählich ein Gespür für die Absurditäten, Redundanzen, Widersprüche der Anwendung von Gesetzestexten zu entwickeln. Allmählich setzt sich die Erkenntnis durch, dass das übliche Ausmaß von Privilegien und Vorratswirtschaft der Reichen eigentlich gänzlich unnötig ist. Aber vorläufig gilt: Für Nuancen von Luxuskonsum geht die Gesellschaft existenzielle Umwelt-Risiken ein. Dies ist „eigentlich ungesetzlich".
Ein ähnliches Strukturproblem: Wenn betriebswirtschaftlich naheliegende und gesetzlich machbare Entscheidungen in Firmen insgesamt volkswirtschaftlich schädlich sind, dann könnte sein, dass neue Gesetze auch nicht helfen. Vielmehr müsste der kafkaesk geschulte Blick üblich werden.
Es ist keineswegs so, dass alle Verwalter, Beamte usw. eine bösartige Verantwortungslosigkeit an den Tag legen, sie werden jedoch von den politischen Vorgaben geprägt.
Der Reflex, die eigene Gruppe zu verteidigen, ist natürlich. In der Natur sichern viele Lebewesen nur über eine eigene Gruppe die eigene Existenz. In der menschlichen Gesellschaft gibt es im Ansatz zweifelhafte, strukturell egomanische Gruppen. Der Reflex, sie trotzdem zu verteidigen, sei es nun mit Fouls beim Sport, mit Einseitigkeit in Gutachten, mit Ideologie im Wahlkampf ist stark – sogar umso stärker, je mehr man selbst bedrängt, irritiert wird. Das gilt strukturell gleichermaßen für Behörden, insbesondere in Angelegenheiten, bei denen sie selbst kaum einen Gegenangriff befürchten müssen. Der Reflex kann sogar für ausgesprochen freundliche, im Selbstverständnis wohlwollende Sachbearbeiter gelten.
Ein Reflex kann hinterfragt werden.
Im römischen Recht bedeutete In dubio pro reo
„im Zweifel für den Angeklagten" – gegen alle Reflexe einer Vorverurteilung eines Verdächtigten.
Genau das geschieht bei „in irritatione pro institutione" nicht. Der Bittsteller ist nicht mal angeklagt, dennoch wird ein Verwaltungsbeamter kaum je von seinem Vorsitzenden gerügt werden, wenn er Zahlungen verringert oder verweigert. Kafkaesk wird es, wenn mittelmäßig bezahlte Sachbearbeiter mit sicherem Job, von hoch bezahlten Politikern gesetzlich in Szene gesetzt, den Armen eine Sozialhilfe humorlos begrenzen.
Würde etwa jemand den Beamtenstatus in Frage stellen, so wäre das Bundesverfassungsgericht mit seinen Beamten a priori wegen Befangenheit ungeeignet, diese Frage zu bearbeiten. Die etablierte Wissenschaft kann jederzeit ansatzlos benutzt werden, um solche Sackgassen mit Gutachten zu zementieren. Nur eine Soziologie mit Kafka könnte helfen, allmählich ein Gespür für die Absurditäten, Redundanzen, Widersprüche der Anwendung von Gesetzestexten zu entwickeln. Allmählich setzt sich die Erkenntnis durch, dass das übliche Ausmaß von Privilegien und Vorratswirtschaft der Reichen eigentlich gänzlich unnötig ist. Aber vorläufig gilt: Für Nuancen von Luxuskonsum geht die Gesellschaft existenzielle Umwelt-Risiken ein. Dies ist „eigentlich ungesetzlich".
Ein ähnliches Strukturproblem: Wenn betriebswirtschaftlich naheliegende und gesetzlich machbare Entscheidungen in Firmen insgesamt volkswirtschaftlich schädlich sind, dann könnte sein, dass neue Gesetze auch nicht helfen. Vielmehr müsste der kafkaesk geschulte Blick üblich werden.