Pharmökonomische Gesetze
Medikamente nützen und schaden Mensch und Tier. Die Ursachen werden derart unbekannt gehalten, dass der Saldo um das Jahr 2.000 erbittert umstritten ist. Das gilt insbesondere für die Dauer und den Umfang von Leiden, sie können verkürzt und verlängert, ebenso intensiviert und verringert werden. Allerdings verringert oft durch chronische Linderung ohne Heilung. Verlängerung bringt Umsatz. Entsprechend ist Lebensverlängerung hoch entwickelt – alles in allem hat es der kafkaesk geschulte Blick im medizinischen Bereich schwer, ethische, wirtschaftliche, religiöse Aspekte sind zu berücksichtigen.
Das Ausmaß der von medizinischen Verfahren verursachten Schäden wäre ohne die pharmökonomischen Gesetze kaum verständlich. Man braucht zur Erklärung des Schadensausmaßes den Ärzten keineswegs pauschal ein bewusstes Gewinnstreben unterstellen. Es gibt vielmehr eine die medizinischen Berufe übergreifende Eigendynamik des Massenkonsums von Pharmaka, welche durch die pharmökonomischen Gesetze ausgedrückt wird:
§ 1: Am Markt setzen sich Medikamente durch, die eine chronische Linderung von Symptomen bewirken.
§ 2: Medikamente, die einen chronischen Schaden bewirken, verstärken den Umsatz.
§ 3: Medikamente erscheinen beim Test tendenziell als unschädlich, soweit die Versuchspersonen bereits geschädigt sind, etwa durch andere Medikamente, Umweltgifte, Nahrungsmittelzusätze, Drogen. So können manche Kopfwehtabletten (was vorsichtshalber im Beipackzettel stehen kann) – sofort oder nach etwas Zeit – Kopfweh erzeugen oder allmählich verschlimmern, was aber als Phänomen kaum bemerkt oder gar ursächlich zugeordnet wird, wenn es schon da ist.
§ 4: Ärzte und Apotheker verinnerlichen, was von ihnen erwartet wird. Ökonomisch wirksam ist die gewohnheitsrechtliche Tendenz zur „Unbedenklichkeit" von Medikamenten.
Das Ausmaß der von medizinischen Verfahren verursachten Schäden wäre ohne die pharmökonomischen Gesetze kaum verständlich. Man braucht zur Erklärung des Schadensausmaßes den Ärzten keineswegs pauschal ein bewusstes Gewinnstreben unterstellen. Es gibt vielmehr eine die medizinischen Berufe übergreifende Eigendynamik des Massenkonsums von Pharmaka, welche durch die pharmökonomischen Gesetze ausgedrückt wird:
§ 1: Am Markt setzen sich Medikamente durch, die eine chronische Linderung von Symptomen bewirken.
§ 2: Medikamente, die einen chronischen Schaden bewirken, verstärken den Umsatz.
§ 3: Medikamente erscheinen beim Test tendenziell als unschädlich, soweit die Versuchspersonen bereits geschädigt sind, etwa durch andere Medikamente, Umweltgifte, Nahrungsmittelzusätze, Drogen. So können manche Kopfwehtabletten (was vorsichtshalber im Beipackzettel stehen kann) – sofort oder nach etwas Zeit – Kopfweh erzeugen oder allmählich verschlimmern, was aber als Phänomen kaum bemerkt oder gar ursächlich zugeordnet wird, wenn es schon da ist.
§ 4: Ärzte und Apotheker verinnerlichen, was von ihnen erwartet wird. Ökonomisch wirksam ist die gewohnheitsrechtliche Tendenz zur „Unbedenklichkeit" von Medikamenten.
§ 5: Medizinische Hauptwirkungen werden für kurzfristige Resultate eingesetzt, die schädlichen Nebenwirkungen akkumulieren sich langfristig und können dann oft nicht mehr geheilt werden, sondern nur noch gelindert.
§ 6: Einige Kranke nerven. Wenn es gelingt, sie so zu schädigen, dass sie nicht mehr nerven, so kann dies als Fortschritt verkauft werden.
§ 7: Controller in Kliniken entscheiden umsatzfreundlich: Heilsame menschliche Zuwendung wird wie ein ehrenamtliches Hobby bezahlt, „professionelle" Verwaltung von Symptomen ungehemmt hoch honoriert.
Näheres siehe www.philipp-sonntag.de/Pharmoekonomische_Gesetze.pdf